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   BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85   

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https://dejure.org/1985,1319
BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85 (https://dejure.org/1985,1319)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1985 - IVb ZB 15/85 (https://dejure.org/1985,1319)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 (https://dejure.org/1985,1319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von erworbenen Rentenanwartschaften - Ausgleich einer Anwartschaft auf Versorgung bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester (VddKO) eines Ehegatten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a
    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 621
  • MDR 1986, 568
  • FamRZ 1985, 1235
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen

    Auszug aus BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85
    Zur Bewertung der Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester im Versorgungsausgleich (Ergänzung zumBeschluß vom 10.7. 1985 - IVb ZB 836/80 = NJW-RR 1986, 618 = FamRZ 1985, 1119).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86

    Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen

    Das ist hier schon deswegen nicht der Fall, weil die Versorgungsordnung für den Leistungszeitraum keine Anpassung vorsieht und eine Anpassung der laufenden Leistung gemäß § 16 BetrAVG nicht ausreicht, um eine Versorgung als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 - FamRZ 1985, 1235, 1236 und vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 20/84 - BGHR § 1587a Abs. 3 BGB Anpassung 1).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 6 UF 221/04

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anwartschaften der betrieblichen

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen (etwa FamRZ 1989, 844, 845; 1985, 1235, 1236) ausgesprochen, dass das in § 16 BetrAVG enthaltene Gebot an den Arbeitgeber, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber - unter Berücksichtigung der belange des Versorgungsempfängers und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitsgebers nach billigem Ermessen zu entscheiden, auch deswegen nicht zu einer Volldynamik in der Leistungsphase führt, weil wesentliches Kriterium für die Anpassungsprüfung und - Entscheidung die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sei.

    Dieser darf den Anpassungsbedarf eines Versorgungsempfängers insoweit unbefriedigt lassen, als auf Grund der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens keine Anpassung vertretbar ist (BGH FamRZ 1985, 1235, 1236).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 2 UF 314/95

    Voraussetzung für das Vorliegen einer volldynamischen Versorgung; Verneinung

    Bei Betriebsrenten, deren Versorgungsordnung - wie hier - lediglich eine Anpassungsüberprüfung der Leistungen gemäß § 16 BetrAVG vorsah, hat der Bundesgerichtshof wiederholt (FamRZ 1985, 1235 ,1236; 1991, 1421, 1423) eine volle Dynamik verneint.

    Auch die hierbei verbindliche sog. Preisdynamik, wonach verbindlicher Maßstab für die Anpassung die Lebenshaltungskosten, gemessen am Preisindex für die Lebenshaltung in langjähriger Übersicht sei, könne der für die volldynamischen Versorgungen typischen sog. Einkommensdynamik nicht gleichgesetzt werden (BGH, aaO, FamRZ 1985, 1235 ,1236).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

    Eine solche Entwicklung, die lediglich der "Lebenshaltungspreisindexierung" entspricht, rechtfertigt aber nach allgemeiner Meinung, der sich auch der Senat bereits angeschlossen hat, nicht ohne weiteres die Annahme einer Volldynamik (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1985 - IV ZB 15/85 = FamRZ 1985, 1235, 1236 m.w.N.; Johannsen/Henrich/Hahne aaO. § 1587a Rdn. 234 m.w.N.; Soergel/Zimmermann BGB 12. Auflage § 1587a Rdn. 282).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den

    Das in § 16 BetrAVG enthaltene Gebot an den Arbeitgeber, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber unter Berücksichtigung der Belange des Versorgungsempfängers und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers nach billigem Ermessen zu entscheiden, führt als solches - sofern es für die Versorgung gemäß §§ 24 Abs. 1 und 2, 26 Abs. 1 VTV gilt - nicht zu laufenden Anpassungen der Versorgungsleistungen »in gleicher oder nahezu gleicher Weise« wie bei den volldynamischen Versorgungen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 = FamRZ 1985, 1235, 1236).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03

    Zur Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften auf betriebliche

    Da die Steigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung in den letzten Jahrzehnten deutlich über dem Verbraucherpreisanstieg lagen, wurden Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, die sich an § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung orientierten, in der Vergangenheit grundsätzlich als statisch bewertet (vgl. BGH FamRZ 85, 1235).
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 226/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Der Senat hat die Versorgungsanwartschaften bei der VddKO, der Schwesteranstalt der VddB, deren Satzung und Finanzierungssystem im wesentlichen dem der VddB entspricht, in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 1985 (Beschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 = FamRZ 1985, 1119 ff und vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 = FamRZ 1985, 1235 f) damals als im Anwartschaftsteil statisch und im Leistungsteil zwar teildynamisch, aber nicht volldynamisch und deshalb insgesamt als nicht dynamisch bewertet.
  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 227/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 32/83

    Berücksichtigung von Änderungen einer nicht gesetzlichen Versorgungsordnung nach

  • OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07

    Bewertung der RWE Systems, Veränderungen beim schuldrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 6 UF 302/04

    Versorgungsausgleich: Dynamik einer Anwartschaft auf betriebliche

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 116/89

    Berechnung der Trennungszeit; Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

  • OLG Celle, 16.09.1988 - 17 UF 91/87

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich der betrieblichen

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 133/94

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Fehlen von Anwartschaften zur

  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 18/94

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften

  • OLG Frankfurt, 14.12.1987 - 5 UF 142/87
  • OLG Braunschweig, 12.11.1987 - 2 UF 110/87

    Versorgungsausgleich; Ausgleich der ... Betriebsrente

  • OLG München, 28.10.2004 - 2 UF 1486/04
  • OLG Zweibrücken, 14.12.1998 - 5 UF 57/98

    Nachehelicher Versorgungsausgleich; Vorliegen einer statischen oder dynamischen

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im

  • OLG Nürnberg, 22.09.1995 - 7 UF 1868/95

    Ehescheidung; Versorgungsausgleich - Anwartschaften auf Altersruhegeld der

  • OLG Düsseldorf, 04.11.1992 - 1 UF 103/91

    Beschwerde der Landesversicherungsanstalt für Angestellte gegen die gerichtliche

  • OLG Hamm, 30.01.1989 - 2 UF 102/87

    Einbeziehung der Versorungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 2 UF 126/95

    Bewertung der Altersversorgung der Bayerischen Versorgungskammer im Rahmen des

  • OLG Braunschweig, 05.10.1987 - 2 UF 76/87
  • OLG Frankfurt, 30.01.1986 - 1 UF 354/84

    Zur Unverfallbarkeit der Anwaltschaften bei der Vorsorgungsanstalt der Deutschen

  • BGH, 25.09.1996 - XII ZB 228/94

    Erwerb von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung - Bemessung

  • OLG Celle, 11.02.1987 - 18 UF 8/86
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